Jugendschutz

Liebe Eltern,


Sie haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes in mehreren Situationen die Möglichkeit eine/n Erziehungsbeauftrage/n zu benennen. In Begleitung dieser/dieses Erziehungsbeauftragten kann ihr/e Sohn /Tochter an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Dies betrifft auch:

Das sollten Sie aber als Eltern bedenken!

Personenfürsorgeübertragung

Jugendschutz

Die Änderungen des neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 01. September 2007 in Kraft getreten.

Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Open-Air Discoveranstaltung aufzuhalten, wenn Sie entweder: in Begleitung eines nachweislich Personensorgebe-rechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) oder eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht die Open-Air Discoveranstaltung Fun-Beach Volleyball Kröppelshagen besuchen.

Wir kontrollieren alle Ausweise und gewähren Jugendlichen nur Einlass, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Der Jugendliche betritt zusammen mit der erziehungsbeauftragten Person die Open-Air Discoveranstaltung bis 23 Uhr.

Der Jugendliche muss die Personenfürsorgeübertragung zuhause richtig ausgefüllt haben, diese muss von den Eltern unterschrieben sein. Ohne Personenfürsorgeübertragung gewähren wir Jugendlichen auch bis 24 Uhr keinen Einlass. Die Personenfürsorgeübertragung muss am Eingang bei der Personenkontrolle abgegeben werden. Pro erziehungsbeauftragter Person akzeptieren wir eine*n Jugendliche*n. Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, dem Jugendlichen in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten Jugendliche Einlass. Jugendliche, die danach die Open-Air Discoveranstaltung wieder verlassen, erhalten keinen Einlass mehr, weil wir eine richtige Aufsicht durch die Aufsichtsperson nicht kontrollieren können. Zum Thema erziehungsbeauftragte Person: Die Neuregelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen bei der Veranstaltung nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen.

Prinzipiell gilt: Die Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn die Eltern einen Erziehungsbeauftragten benennen. Zum Thema Rauchen in der Öffentlichkeit: Jugendlichen bis 18 Jahren ist der Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Dies wird von uns kontrolliert. Der Jugendliche (ab 16 bis 18 Jahre) muss die Personenfürsorgeübertragung ausfüllen und ausdrucken!